Ich kann jetzt nur für "meine" Branche sprechen: Da gibt es z.T.festgelegte Erstverkaufstage, der Einzelhändler unterschreibt dafür beim Hersteller, verstösst er gegen die Vereinbarung, ist eine saftige Konventionalstafe fälllig. Wer nicht unterschreibt, bekommt auch keine Ware. Juristisch würde sowas zivilgerichtlich verhandelt.FritzHugo3 wrote:Wenn der Händler das vor dem offiziellen Verkauf weitergibt macht er sich strafbar! Solche Läden sind schlicht unseriös. Und wenn der Käufer das weis macht er sich mitstrafbar.
Der Käufer selbst kann juristisch nicht haftbar gemacht werden.
(Falls es jemand mit juristischer Kompetenz besser weiss, bitte korrigieren, Danke
Ob man ihm das moralisch vorhalten sollte, mag jeder selbst entscheiden.
Gerade ein Grossabnehmer hat Interesse, auch in Zukunft beliefert zu werden. Hat der (grosse) Einzelhändler gegenüber dem (kleinen) Hersteller eine grosse Druckposition, wird dieser den Grossen früher beliefern als die anderen, aber auch keinen für alle Händler verbindlichen Erstverkaufstag festlegen.
Wie es speziell in der Spieleindustrie genau aussieht, weiss ich nicht, kann mir aber denken, dass es bei einem verbindlichen Erstverkaufstag mit dem Publsiher Ärger gibt, wenn dagegen (öffentlich wahrnehmbar) verstossen wird.